Arbeitnehmer, die unter einem bestimmten jährlichen
Bruttogehalt liegen (2009 sind das 48600 € brutto) müssen sich in einer
Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) versichern. Die Versicherungsleitungen der GKV orientieren sich an
einem einheitlichen Leistungskatalog, der in der Regel Basisversorgung mit
teilweisen Zuzahlungen beinhaltet. Was der Katalog nicht beinhaltet, wird
nicht übernommen.
Doch auch der Kassenpatient hat die Möglichkeit sich mit der privaten
Krankenzusatzversicherung einen ähnlichen Standard wie die Mitglieder der
Privaten Krankenversicherungen
(PKV) zu sichern.
Auch bei diesen privaten Krankenzusatzversicherungen wird der Beitrag
unabhängig vom Einkommen erhoben. Er ist immer abhängig von den gewünschten
Zusatzleistungen, dem Eintrittsalter des Antragstellers, seinem
Gesundheitszustand, sowie den Versicherungsbedingungen und tariflichen
Regelungen des Versicherers. Am günstigsten sind die Beiträge für junge
Leute, wegen des geringen Eintrittsalters. Hier gibt es im Regelfall auch
noch keine gesundheitlichen Probleme, die eine Beitragserhöhung, oder
Ausschluss von Leistungen zur Folge haben.
Bei gleichen Ausgangsbedingungen kann es trotzdem zu erheblichen
Beitragsunterschieden zwischen den Versicherten kommen. Um den günstigsten
Anbieter zu finden sollte jeder, vor dem Abschluss von einer privaten
Krankenversicherung einen unabhängigen Versicherungsvergleich durchführen.
Diesen gibt es nur bei einem unabgängigen
Versicherungsmakler gegen Gebühr (falls eine Honorarabrechnung
vereinbart wird), oder kostenlos im Internet.
Sehr leicht ist es, viele Anbieter im Internet ohne fremde Beeinflussung zu
vergleichen. Der Interessent muss nur die entsprechenden Seite aufrufen,
seine gewünschten Daten und Zusatzleistungen eingeben und sofort errechnet
ein Vergleichsrechner die Anbieter durch und zeigt sie in einer Tabelle an.
In diesem Vergleich sind neben den regionalen Anbietern auch Versicherer aus
anderen Regionen mit ihren Angeboten einbezogen.