Letzte Aktualisierung dieser Seite: Mittwoch, 17. Juni 2009

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Alle Arbeiter und Angestellten, die über drei Jahre stabil über der Versicherungspflichtgrenze liegen (2009 sind das 48600 € brutto im Jahr), dürfen sich eine Private Krankenversicherung (PKV) suchen. Ebenfalls privat Krankenversichern dürfen sich alle übrigen Bürger (z. B. Selbständige, Handwerker).
In den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) richtet sich der Beitrag bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze (2009 sind das 44100 € brutto) prozentual nach dem Einkommen des Versicherungsnehmers. Die Leistungen aller GKV sind in einem Leistungskatalog klar definiert und zu über 90% gleich. In der Regel ist es Standardversorgung mit teilweisen Zuzahlungen. Was nicht in den Leistungskatalog aufgenommen wurde wird nicht übernommen und muss selbst bezahlt werden.
Anders ist es bei den PKV. Der Versicherungsbeitrag ist Einkommensunabhängig und richtet sich nach anderen Kriterien. Das Leistunkspektrum aller PKV ist wesentlich umfangreicher und vielschichtiger. Es geht von der normalen Basisversorgung mit Zuzahlungen bis zu Sonderbehandlungen, auch alternativen Heilverfahren ohne Zuzahlung und Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Auch Krankentagegelder können mit in die Leistungen eingeschlossen werden.
Die Beitragshöhe ist immer abhängig von den gewünschten Leistungen, dem Eintrittsalter des Antragstellers, eventuell vorhandenen gesundheitlichen Risiken und den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Krankenversicherung.
Bei gleichen Ausgangswerten kann der Beitrag zwischen den Anbietern von PKV unterschiedlich hoch sein. Hier ist ein umfangreicher und unabhängiger Versicherungsvergleich zwingend erforderlich. Der einmal ausgewählte Versicherer bleibt in der Regel lebenslang, weil jeder spätere Wechsel durch das höhere Eintrittsalter und eventuell aufgetretene gesundheitliche Risiken fast immer wesentlich teuerer wird.
Beim Vertragsabschluß sollten auch die Altersrückstellungen, die der Versicherer tätigt eine Rolle spielen. Damit soll einer größeren Beitragserhöhung im Alter vorgebeugt werden. Manche Anbieter halten die bei Vertragsbeginn niedrig. Im Alter kommt es dann zu einschneidenden Beitragserhöhungen.
Theoretisch kann innerhalb der PKV bis 55 Jahre immer gewechselt werden, wobei es aus den genannten Gründen wenig sinnvoll ist. Der Wechsel von einer PKV zur GKV ist nur noch in Ausnahmefällen (Harzt IV) gestattet. Bei eventuellen finanziellen Problemen kann der Versicherungsnehmer in den Basistarif seiner PKV wechseln. Hier erhält er ähnliche Leistungen als ein Kassenpatient.
Ein Krankenversicherungsvergleich zwischen den Privaten Krankenversicherungen ist oft sehr kompliziert und schwer zu durchschauen. Sinnvoll ist es deshalb, wenn vor der Entscheidung ein unabhängiger Berater (Krankenversicherungsmakler) zur Erstellung von Angeboten und zur Beratung aufgesucht wird. Er kostet sicher etwas Geld, was sich jedoch in der Regel wieder auszahlt.
 

 

 

Auch im Internet gibt es eine umfangreiche und unabhängige Möglichkeit die Anbieter zu vergleichen. Hier gibt der Interessent auf der entsprechenden Seite seine gewünschten Daten und Leistungen ein und sofort werden die Anbieter aufgelistet.