Alle Arbeiter und Angestellten, die über drei Jahre
stabil über der Versicherungspflichtgrenze liegen (2009 sind das 48600 €
brutto im Jahr), dürfen sich eine
Private
Krankenversicherung (PKV) suchen. Ebenfalls privat Krankenversichern
dürfen sich alle übrigen Bürger (z. B. Selbständige, Handwerker).
In den Gesetzlichen
Krankenversicherungen (GKV) richtet sich der Beitrag bis zu einer
Beitragsbemessungsgrenze (2009 sind das 44100 € brutto) prozentual nach dem
Einkommen des Versicherungsnehmers. Die Leistungen aller GKV sind in einem
Leistungskatalog klar definiert und zu über 90% gleich. In der Regel ist es
Standardversorgung mit teilweisen Zuzahlungen. Was nicht in den
Leistungskatalog aufgenommen wurde wird nicht übernommen und muss selbst
bezahlt werden.
Anders ist es bei den PKV. Der Versicherungsbeitrag ist Einkommensunabhängig
und richtet sich nach anderen Kriterien. Das Leistunkspektrum aller PKV ist
wesentlich umfangreicher und vielschichtiger. Es geht von der normalen
Basisversorgung mit Zuzahlungen bis zu Sonderbehandlungen, auch alternativen
Heilverfahren ohne Zuzahlung und Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Auch
Krankentagegelder können mit in die
Leistungen eingeschlossen werden.
Die Beitragshöhe ist immer abhängig von den gewünschten Leistungen, dem
Eintrittsalter des Antragstellers, eventuell vorhandenen gesundheitlichen
Risiken und den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Krankenversicherung.
Bei gleichen Ausgangswerten kann der Beitrag zwischen den Anbietern von PKV
unterschiedlich hoch sein. Hier ist ein umfangreicher und unabhängiger
Versicherungsvergleich zwingend erforderlich. Der einmal ausgewählte
Versicherer bleibt in der Regel lebenslang, weil jeder spätere Wechsel durch
das höhere Eintrittsalter und eventuell aufgetretene gesundheitliche Risiken
fast immer wesentlich teuerer wird.
Beim Vertragsabschluß sollten auch die Altersrückstellungen, die der
Versicherer tätigt eine Rolle spielen. Damit soll einer größeren
Beitragserhöhung im Alter vorgebeugt werden. Manche Anbieter halten die bei
Vertragsbeginn niedrig. Im Alter kommt es dann zu einschneidenden
Beitragserhöhungen.
Theoretisch kann innerhalb der PKV bis 55 Jahre immer gewechselt werden,
wobei es aus den genannten Gründen wenig sinnvoll ist. Der Wechsel von einer
PKV zur GKV ist nur noch in Ausnahmefällen (Harzt IV) gestattet. Bei
eventuellen finanziellen Problemen kann der Versicherungsnehmer in den
Basistarif seiner PKV wechseln. Hier erhält er ähnliche Leistungen als ein
Kassenpatient.
Ein Krankenversicherungsvergleich
zwischen den Privaten Krankenversicherungen ist oft sehr kompliziert und
schwer zu durchschauen. Sinnvoll ist es deshalb, wenn vor der Entscheidung
ein unabhängiger Berater (Krankenversicherungsmakler)
zur Erstellung von Angeboten und zur Beratung aufgesucht wird. Er kostet
sicher etwas Geld, was sich jedoch in der Regel wieder auszahlt.