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Krankenversicherungsvergleich24 - KrankentagegeldversicherungArbeitnehmer bekommen im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles bis zu 6 Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Erst ab dem 43 Tag fällt diese Leistung weg und man erhält das Krankengeld der Krankenkasse. Dieses beträgt 70% des regelmäßigen Arbeitsentgelt. Da dies schon einen großen Einschnitt in Zeiten der Krankheit bedeutet, sichern viele Arbeitnehmer diese Lücke durch ein privates Krankentagegeld ab. Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Selbständigen ist diese Situation seit 2009 besonders gefährlich, denn das Krankengeld, bisher Teil der Leistungen gesetzlicher Krankenkasse auch für freiwillig dort versicherte Selbständige, wurde dem ab 1. 1. 2009 ersatzlos gestrichen. Da die Absicherung des Einkommens für längerandauernde Krankheit für die meisten existenziell notwendig ist, muss dieses Risiko separat versichert werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, einen Krankentagegeld-Tarif einer privaten Krankenversicherung abzuschließen (und ggf. komplett zu ihr überzuwechseln); diese ist jedoch nicht verpflichtet, jeden Versicherungsnehmer aufzunehmen und wird dies unter anderem vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Antragstellers abhängig machen. Jedem gesetzlich Versicherten steht ein Wahltarif seiner Krankenkasse zur Verfügung. Wird dieser in Anspruch genommen, entfällt allerdings für drei Jahre das Kündigungsrecht der Versicherten, auch das außerordentliche bei Beitragserhöhungen:
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Privat versicherte Selbständige müssen das Krankentagegeld und das Krankenhaustagegeld in ihrer privaten Krankenversicherung absichern. Das Tagegeld ist ein Baustein der in die Lestungen mit eingeschlossen werden kann. Voraussetzung ist der aktuelle Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. |